Auszug aus unserer Satzung
§ 2 Zweck, Aufgaben und Ziele
(1) Der Zweck des Vereins besteht u.a. darin, auf unterschiedliche Art und Weise behandlungsgeschädigten Patienten, i.d.R. mit der Folgeschädigung chronischer Krankheitsverläufe (Chroniker z.B. Chronische Schmerzen) und/oder Schwerbehinderungen, ihren Angehörigen, Lebensgefährten und Hinterbliebenen durch Aufklärung, Information und menschliche Zuwendung im Rahmen der Vereinsselbsthilfe bei der Bewältigung ihrer psychosozialen Problemsituation nach medizinischer Fehlbehandlung beizustehen, sowie den regelmäßigen Erfahrungsaustausch der Vereinsmitglieder untereinander und in verschiedenen Einrichtungen des AKMG zu fördern. Hierbei steht das Motto und Prinzip "Hilfe durch Selbsthilfe" im Vordergrund.
(2) Der Verein informiert über mögliche Vorgehensweisen im Schadensfall und gibt Hilfestellung bei der Aufklärung möglicher Medizinschadensfälle.
(3) Ein wichtiges Ziel der des AKMG ist die Prävention von Behandlungsfehlern (wie z.B. Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Magen-Darmerkrankungen, Hirnschädigungen, Zerebralparese/Lähmungen usw.) durch Aufklärung und Information der Patienten und der Gesundheitsdienstleister. Der AKMG will mit seiner Arbeit dazu beitragen, dass Behandlungsfehler (im Extremfall verbunden mit unbeschreibbarem, lebenslangen Leid) vermieden d.h. vorgebeugt werden können.
(4) Eine wichtige Aufgabe des Vereins ist die Forderung an den Medizinbetrieb, die Aspekte der Humanität in der ärztlichen Behandlung im Umgang mit den Patienten in den Vordergrund zu stellen und danach zu handeln. Dazu gehört die Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit beim Dienst am Menschen in seinem Ausnahmezustand Krankheit.
...
§ 10 Vorstand
(2) In den Vorstand dürfen nur Personen gewählt werden, die dem Verein als Mitglied angehören [vgl. § 5 (1) u. (2)] und entweder selbst Opfer einer ärztlichen Fehlbehandlung geworden sind oder deren gesetzlichen Vertreter, Lebensgefährten, nahe Angehörige.
Die Satzung des AKMG e.V. in voller Länge als PDF Datei aufrufen...>>>