Mitgliederbereich

 

 Der
Arbeitskreis Medizingeschädigter
BUNDESVERBAND
-AKMG- e.V.

 

Die aktuelle Satzung des AKMG e.V. ist als PdF abrufbar... >>>

hilft Betroffenen / Geschädigten wenn es darum geht einen Behandlungsfehler nachzuweisen. Betroffene helfen Betroffenen.
Satzungsgemäß dürfen in den Vorstand des AKMG e.V. nur Personen gewählt werden, die entweder selbst Opfer einer ärztlichen Fehlbehandlung geworden sind oder deren gesetzlichen Vertreter, Lebensgefährten / nahe Angehörige.
 
Unter dem Motto: "Zuerst kommt der Mensch und dann der Verein!" bietet der AKMG e.V. jeden letzten Donnerstag im Monat, auch für Nichtmitglieder, kostenlose Telefon-Sprechstunden (Tel. Nr. 07562-3995) zu normalen Telefongebühren von 15.00 Uhr – 18.00 mit Patienten-Anwälten an. Dies ist nach heutiger Kenntnis einzigartig im deutschsprachigen Raum.
 
Oberste Priorität gilt der Prävention von Behandlungsfehlern durch Aufklärung und Information der Patienten und der Gesundheitsdienstleister. Der AKMG e.V. will mit seiner präventiven Arbeit dazu beitragen, dass Behandlungsfehler schon im Vorfeld erkannt und somit vermieden werden können.
 
Seit Januar 2001 unterhält der AKMG e.V. ein Büro mit festen Sprechzeiten in Isny im Allgäu. Das Büro ist Anlaufstelle für die bundesweite Versorgung und Koordination der einzelnen Arbeitskreise. Der Gründungsursprung des heutigen Bundesverbandes liegt im Jahr 1995 (am 01.07.1995 im Vereinsregister Wangen offiziell als Verein eingetragen).