Sehr geehrte Geschädigte unsere nächste Sprechstunde findet am 25.08.2022
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Wegen Neuerung findet heute heute die Anwaltsfragestunde unter 01590 1654673 von 15 bis 18.00 Uhr statt
Kostenloser Beratungsschein für Valsartangeschädigte
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wie oben angegeben
Der Arbeitskreis Medizingeschädigter hat es sich zur Aufgabe gemacht Personen, die durch einen ärztlichen Eingriff geschädigt wurden, zu ihrem Recht zu verhelfen.
30.000 Patienten verlangen pro Jahr Schadenersatz für einen Kunstfehler - nur die Hälfte erhält ihr gutes Recht.
Es hätte eine ganz normale Geburt werden können. Doch der Kaiserschnitt kommt zu spät, zu lange war das Gehirn des Neugeborenen von der lebenswichtigen Sauerstoffversorgung abgeschnitten. Mit tragischen Folgen, denn der Säugling ist geistig und körperlich behindert.
Die weit überwiegende Zahl der Kunstfehlerprozesse, so die Erfahrung eines Anwalts, wird in Deutschland wegen Schlampereien bei der Geburt oder Pfusch beim Frauenarzt geführt. Als Behandlungsfehler gelten nicht nur schlampig durchgeführte Geburten. Ein schuldhaftes Verhalten kann dann beim Arzt vorliegen, wenn er den Patienten nicht richtig über die Risiken einer Operation aufklärt. Selbst wenn das Risiko des Eingriffs gering ist, muß er auf Gefahren aufmerksam machen. Unter die Informationspflicht fällt auch, auf Alternativen zu einer Operation hinzuweisen.
Der Sachverständigenrat für die "Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen" schreibt in seinem Gutachten 2003 u.a. folgendes:
Als "vermeidbar" sind unerwünschte Ereignisse dann einzustufen, wenn sie durch Einhaltung der zum Zeitpunkt des Auftretens geltenden Sorgfaltsregeln verhinderbar gewesen wären.
Studien in den USA deuten darauf hin, dass bei 2,9 bis 3,7% aller Krankenhaus behandelten Patienten unerwünschte Ereignisse auftreten. Diese führen in 6,6% bzw. 13,6% zu Todesfällen. Vergleichbare Untersuchungen aus anderen Ländern sprechen für z.T. noch höhere Raten unerwünschter Ereignisse. Die dadurch verursachten Kosten sind erheblich. Unter der vereinfachten Annahme, die angloamerikanischen Untersuchungsergebnisse wären auf die Verhältnisse in Deutschland übertragbar, ergäben sich bei ca. 16,5 Mio. Krankenhausbehandlungsfällen im Jahr 2001 zwischen 31.600 und 83.000 Todesfälle aufgrund unerwünschter Folgen medizinischer Interventionen im Krankenhaus. Damit würden mehr Menschen an den Konsequenzen medizinischer Diagnostik und Therapie bzw. an Behandlungsfehlern versterben, als beispielsweise an Dickdarmkrebs, Brustkrebs oder Verkehrsunfällen.
Als häufigste Fehlerquellen werden immer wieder Kommunikations- und Koordinationsdefizite identifiziert, die oft vor dem Hintergrund einer unzulänglichen Prozessorganisation zu sehen sind. Insbesondere fehlen vielfach standardisierte Ablaufpläne und interne Leitlinien
Der Leiter des Instituts für Klinische Pharmakologie an der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH), Jürgen Fröhlich, wird in einem dpa Bericht in der Schwäbischen Zeitung vom 16. August 2003 wie folgt zitiert: "Als Folge unerwünschter Medikamentenwirkungen müssen mit jährlich 58.000 Todesfällen allein in internistischen Abteilungen gerechnet werden. In der Hälfte der Fälle handelt es sich um Fehler bei der Medikamentenverabreichung, die potenziell vermeidbar wären."
Bekannte Experten gehen davon aus, dass es bei besserer Hygienevorsorge in unseren Krankenhäusern zu viel weniger Schadensfällen kommen würde.
Nach der Nidep-II Studie des BMG (Okt. 2000) kommt es jährlich zu mehr als einer halben Million Infektionen und 40.000 Todesfällen (vergleichsweise zu 7.000 Verkehrstoten in 2001 !)
Zudem muss davon ausgegangen werden, dass die bekannten Zahlen lediglich die "Spitze eines Eisbergs" beschreiben.
Zitat aus dem Gutachten 2003 des Sachverständigenrats für die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen