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Beweislast für Hygienemängel bei mehreren MRSA Infektionen

OLG Hamm, Urt. v. 14.04.2015-26 U 125/13

Das OLG führte sachverständig beraten aus, dass es in Deutschland keinen medizinischen Sandard gebe, der jegliche Art in Infektionen ausschließe. ein solcher Standard sei allenfalls theoretische vorstellbar, im Klininalltag aber parktisch nicht zu erreichen. Im Übrigen könne auch ein Patient selbst Träger von MRSA-Keinem sein, so dass der Ausbruch einer MRSA Infektion während des Krankenhausaufenthaltes der Klägerin. entscheidend sei vielmehr der einzelfall. Bezogen auf weitere Fälle von MRSA-Infektionen könne für ein Hygienedefizit sprechen, wenn weta bei 10 Patienten auf der Station zur gleiche4n Zeit eine solche Infertion auftrete.

Dies Urteil würde uns freundlicherweise von der Kanzlei Bork, Bochum zur Verfügung gestellt.